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Der Gerichtshof urteilt Individuen, welche dessen bezichtigt sind, Verbrechen des Gemeinschaftsrechts begangen zu haben und mischt sich nicht in politische Erwägungen einiger Angeklagte und ihrer Verteidiger ein

Belgische Rechtsanwälte haben in ihrer Qualität als internationale Beobachter eine Korrespondenz an den Präsidenten und an etliche Mitglieder des europäischen Parlaments adressiert, sie bezüglich der optimalen Bedingungen des Verlaufs des Verfahrens Gdim Izik sensibilisiert.


In diesem Schreiben präzisieren der Bâtonnier Pierre Legros und die Rechtsanwälte Emmanuel Carlier, André Martin Karongozi und Sophie Michez, dass „die Tatsache, hingegen, was einige Euroabgeordnete vorgeben, gegen die Angeklagten einen neuerlichen Prozess zu führen, nicht internationalen Protestationen gegen eine angenommene Illegalität der verkündeten Verurteilungen entspringt, aber sie folgt auf eine Abänderung der Gesetzgebung aufeinander, welche den Angeklagten die Chance einräumt, wieder vor einer zivilen Gerichtsbarkeit geurteilt zu werden“, hinzufügend, dass die Familien der Opfer auch einen Schadenersatz erfordern dürfen, was vor der militärischen Gerichtsbarkeit unzulässig war.

Die Rechtsanwälte bekräftigen, dass das Berufungsgericht Salé „Individuen urteilt, welche dessen bezichtigt werden, Verbrechen des Gemeinschaftsrechts begangen zu haben und mischt sich nicht in politische Erwägungen ein, welche einige Angeklagte und ihre Verteidiger versuchen, sie geltend zu machen“, notierend, dass kein Thema in der Untersuchung der Angelegenheit durch den Gerichtshof als „tabuisiert“ betrachtet wurde.

In ihrem Schreiben präzisieren die Rechtsanwälte, dass es ihnen zurzeit „nicht erlaubt ist, zu folgern, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren der Angeklagten auf eine Stellungnahme des Gerichtshofs gestoßen ist, der in arbiträrer Weise sein künftiges Entscheid verkünden wird, was die eventuelle Schuld eines der Angeklagten anbelangt, wovon der Gerichtshof daran erinnert hat, dass sie die Unschuldsvermutung genießen“.

Procès de Gdeim Izik: les audiences ont été conduites avec une grande humanité reconnue par plusieurs prévenus (Association basée à Paris)

Die Stimmung innerhalb des Gerichtshofs beschreibend, haben die Rechtsanwälte angegeben, dass „zwei Audienzsäle der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, welche sich hauptsächlich aus Familien und Unterstützern der Angeklagten zusammensetzt, welche nicht damit zaudern, im Chor und mit lauter Stimme ihre politischen Slogans der Selbstbestimmung ungehindert am Anfang und am Abschluss jeder Audienz zu skandieren“.

Und es sollte damit abgeschlossen werden, dass „es doch undenkbar erscheint, dass demokratisch gewählte Abgeordnete sich erlauben, eine Lektion im Bereich der Menschenrechte zu erteilen, während sie den Hauptfundamenten verlustig sind“.

Es sollte daran erinnert werden, dass das Verfahren, seit dessen Rückweisung vor der Strafkammer des Berufungsgerichts Salé am 26. Dezember 2016, von den differenten Vereinen der Verteidigung der Menschenrechte, von unabhängigen nationalen und internationalen NGO’s, von den Familien der Opfer und der Angeklagten sowie von unzähligen nationalen und internationalen Medien verfolgt wird.

Die Zwischenfälle von Gdim Izik, welche im Oktober und November 2010 abgelaufen sind, zogen 11 Tote und 70 Verwundete unter den Ordnungskräften und vier unter den Zivilen sowie riesenhafte materielle Schäden an öffentlichen Gebäuden und privaten Gütern nach sich.

Der militärische Gerichtshof Rabat sprach am 17. Februar 2013 Strafen aus, welche zwischen 20 Jahren Freiheitsentzug und lebenslänglicher Haftstrafe gegen die Personen variieren, die in dieser Angelegenheit verwickelt sind.

Die Angeklagten sind wegen „Konstitution krimineller Banden und Gewalttätigkeit gegenüber den Ordnungskräften verfolgt, was ihre vorsätzliche Ermordung, Körperverstümmelung und Mittäterschaft mit sich gebracht hat“.

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