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Die Abgrenzung durch Marokko seiner Seegrenzen ist eine souveräne Entscheidung, welche eine wirtschaftliche, strategische, diplomatische Dimension und eine Entwicklungsdimension aufweist, unterstrich, am Donnerstag, den 13. Juli 2017 in Rabat, der Minister betraut mit den Beziehungen zum Parlament und der Zivilgesellschaft, Sprecher der Regierung, Mustapha El Khalfi.

In einem Pressepunkt am Abschluss der wöchentlichen Versammlung des Regierungsrates, stellte Herr El Khalfi fest, dass die Abgrenzung der Grenzen gemäß der einschlägigen Gesetze und Vereinbarungen stattfindet, hinzufügend, dass das Königreichs sich in diesem Rahmen auf die Konvention der Vereinten Nationen des Seerechtes beruft, welche Mechanismen und Bestimmungen beinhaltet, inbegriffen den Dialog mit den betroffenen Parteien.

Marokko trat den gesamten den Seebereich regelnden Konventionen und Gesetze bei (dem verabschiedeten Gesetz 1973 und der Konvention der Vereinten Nationen betreffs des Seerechtes), im Besonderen nach den in dieser Hinsicht verzeichneten Entwicklungen, vor allem den Jenigen, welche mit dem Festlandsockel in Verbindung stehen, erläuterte er.

Herr El Khalfi wies zurecht darauf hin, dass diese Entscheidung nicht nur die Abgrenzung der Grenzen angeht, aber sie umfasst auch die Sicherheit der Schiffe und die Umweltverschmutzungsbekämpfung sowie die gesamte exklusive wirtschaftliche Zone.

La délimitation des frontières maritimes, une décision souveraine qui revêt une dimension économique, stratégique, diplomatique et de développement (M. El Khalfi)

Der Regierungsrat adoptierte letzte Woche zwei Gesetzentwürfe und eine Verordnungsvorlage betreffs des Seebereiches Marokkos.

Diese Texte zielen darauf ab, den Seebereich gegenüber den Küsten der marokkanischen Sahara dem nationalen juristischen Arsenal zu inkludieren, um die juristische Aufsicht Marokkos auf seine Gewässer zu zimentieren und etlichen Behauptungen im Wege zu stehen, welche die Souveränität des Königreichs auf diesen Raum in Abrede stellen.

Sie zielen auch darauf ab, die geographischen Koordinaten betreffs der Basislinien und betreffs der Linien der Buchtensperrung an den marokkanischen Küsten zu aktualisieren und zu vervollständigen, auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Daten, was Marokko in die Lage versetzen wird, seine territorialen Gewässer präziser und entsprechend der Bestimmungen des internationalen Seerechts abzugrenzen, in Erwartung der Vorlage des fertiggestellten Dossiers der Extensionsanfrage des Festlandsockels.

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