In einem Pressepunkt am Abschluss der wöchentlichen Versammlung des Regierungsrates, stellte Herr El Khalfi fest, dass die Abgrenzung der Grenzen gemäß der einschlägigen Gesetze und Vereinbarungen stattfindet, hinzufügend, dass das Königreichs sich in diesem Rahmen auf die Konvention der Vereinten Nationen des Seerechtes beruft, welche Mechanismen und Bestimmungen beinhaltet, inbegriffen den Dialog mit den betroffenen Parteien.
Marokko trat den gesamten den Seebereich regelnden Konventionen und Gesetze bei (dem verabschiedeten Gesetz 1973 und der Konvention der Vereinten Nationen betreffs des Seerechtes), im Besonderen nach den in dieser Hinsicht verzeichneten Entwicklungen, vor allem den Jenigen, welche mit dem Festlandsockel in Verbindung stehen, erläuterte er.
Herr El Khalfi wies zurecht darauf hin, dass diese Entscheidung nicht nur die Abgrenzung der Grenzen angeht, aber sie umfasst auch die Sicherheit der Schiffe und die Umweltverschmutzungsbekämpfung sowie die gesamte exklusive wirtschaftliche Zone.